Schaumverarbeitung

Die Verarbeitung von Dämmschaum ist ein komplexer Vorgang, welcher von geschulten Fachkräften oder Verarbeitern routinemäßig durchgeführt wird. Zur Einbringung des Materials sind zunächst Vorarbeiten am zu dämmenden Gebäude erforderlich. In einem ersten Arbeitsschritt werden Bohrungen in das Mauerwerk gesetzt – bei einer Außenschale aus Vollstein, Klinker oder Verblender empfiehlt es sich, diese in die T-Fugen des Verbands zu setzen. Eine Bohrlochgröße von 12 – 16 mm reicht aus, um den Schaum einzulassen, der durch seine halbfeste Konsistenz absolut fließfähig ist.

Der Dämmschaum wird mit leichtem Druck in die Hohlschicht eingelassen.
Der Dämmschaum wird mit leichtem Druck in die Hohlschicht eingelassen.

Nun kann mit den Hauptarbeiten begonnen werden: Der Dämmschaum wird mit leichtem Druck in das Hohlmauerwerk eingelassen. Er expandiert dabei nicht und ist somit nicht mit einem PU-Montageschaum vergleichbar, welcher beim Einbau von Fenstern und Türen zum Einsatz kommt.

Verarbeitung

Zur Verarbeitung des Schaums kommt ein robustes und zuverlässiges Schaumpumpenaggregat zum Einsatz, welches die für die Herstellung des Materials erforderlichen Komponenten Kunstharz und Schaumlösung aus dem Behältern hin zur Mischeinheit befördert. Nachdem das Material sich in der Hohlschicht komplett verteilt hat, wird er zunächst abrissfest und härtet innerhalb kurzer Zeit zu einer formstabilen Dämmplatte aus.

Im Anschluß an die Schäumungsarbeiten werden die Bohrlöcher mit Mörtel verschlossen. Die nachträgliche Kerndämmung ist bei einem Einfamilienhaus in der Regel an einem Werktag durchgeführt und bedeutet damit keine Dauerbaustelle.